Dringliche Interpellation ZUR STRATEGIE DER GLATTWERK AG BEZÜGLICH FÖRDERUNG VON SOLARSTROM

Die Glattwerk AG hat die Rückvergütungstarife für den Strom, den Private mit Photovoltaik-Anlagen produzieren, deutlich reduziert. Er beträgt laut Webseite ab 1.7.2025 nur noch 6 Rp/kwh. Zudem wurde die Vergütung für den Herkunftsnachweis (HKN) per 1.1.2026 ebenfalls auf 1.5 Rp/kwh gesenkt. Für den überschüssigen, nicht selbst verbrauchten Strom erhalten Produzierende damit noch 7.5 Rp/kWh. Im vorletzten Jahr betrug dieser Tarif noch rund 16 Rp/kwh, er wurde also mehr als halbiert. Auch die Werke in den umliegenden Gemeinden haben zwar die Rückvergütungstarife gesenkt, aber meist deutlich weniger. So beträgt der Tarif in den Gemeinden mit EKZ-Versorgung 9.93 Rp/kwh (inkl. HKN), in Uster 9.69, in Zürich 12.91 und in Winterthur 10.77 Rp/kwh. (https://www.vese.ch/pvtarif/)

Diese Tarifpolitik steht im Widerspruch zum Ziel, die Produktion von Solarstrom zu fördern. Der Rückvergütungstarif ist einer der wichtigsten Faktoren für die längerfristige Rentabilität einer
PV-Anlage. Viele Hauseigentümer:innen könnten angesichts der tiefen Ansätze auf die Investition in eine PV-Anlage verzichten oder sie hinauszögern. Die Glattwerk AG bietet zwar die Möglichkeit an, sich mit anderen PV-Produzenten abzusprechen und sich gegenseitig Strom zu einem besseren Tarif zu liefern (EVG, eEVG und LEG, siehe https://www.glattwerk.ch/suche?q=EVG). Das ist aber nicht in allen Quartieren möglich und zudem relativ kompliziert, da bei den Eigenverbrauchsgemeinschaften (EVG) mit allen potenziellen Abnehmenden selbst ein Preis ausgehandelt werden muss. Viele, insbesondere kleinere Produzierende, können davon deshalb nicht Gebrauch machen.

Wir bitten deshalb den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie beurteilt der Stadtrat die deutliche Senkung der Rückvergütungstarife im Vergleich zu den umliegenden Werken und im Hinblick auf die energiepolitischen Ziele der Stadt?

2. Welche Möglichkeiten hat die Stadt, als hundertprozentige Eigentümerin der Glattwerk AG, auf die Energie-Strategie und die Tarifstruktur einzuwirken?

3. Seit wann hat der Stadtrat Kenntnis von den Plänen für die neuen Tarife ab 1.7.2026, insbesondere die Rückvergütungstarife?

4. Ist der Stadtrat bereit, darauf hinzuwirken, dass die Glattwerk AG eine optimale Strategie für die Förderung von Solaranlagen einschlägt und auch ihre Tarifpolitik entsprechend ausrichtet?

Besten Dank für die sorgfältige Beantwortung unserer Fragen.

Leandra Columberg
Gemeinderätin SP

und weitere unterzeichnende Gemeinderät*innen

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