Im Glattaler vom 6.3.2026 hatte ich auf Vandalenakte im Wahlkampf hingewiesen, die klar dem rechtsextremen Milieu zuzuschreiben sind. Vor Kurzem war die SP davon betroffen – diese Woche sind es die Grünen gewesen.
Die aktuelle Rechtslage lässt leider eine äusserst stossende Lücke zu: Das Zeigen von Hakenkreuzen ist nur dann strafbar, wenn damit aktiv Propaganda für eine rassistische Ideologie betrieben wird (Art. 261bis StGB). Eine künftige Regelung ist vorgesehen, damit diese Lücke endlich geschlossen werden kann. Fakt ist: Rassismus, Antisemitismus und die Herabwürdigung zahlreicher anderer Minderheiten sind in einer demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft inakzeptabel. Wem Zustände wie vor ziemlich genau 100 Jahren zuwider sind, sollte die Chance nicht verpassen, sich aktiv dagegen zu stellen. Sowohl die SP als auch die Grünen in Dübendorf sind meiner Meinung nach in dieser Hinsicht vorbildlich und unterstützenswert.
Joel Kobi, SP-Kandidatin Gemeinderat Dübendorf
Die Reaktion der Grünen Dübi auf die Vandalenakte auf Instagram