Mitbestimmung bei Tempo 30: Sonderregeln für Befürworter:innen sind unzulässig

Zum Leserbrief „Es lebe die direkte Demokratie“ im Glattaler vom 20. Februar

Im letzten Glattaler meint Patrick Walder, der Stadtrat sei bei Tempo 30-Petitionen dazu „verpflichtet“ zu veröffentlichen, wie viele Unterschriften von der jeweiligen Quartierbevölkerung stammen, um eine „sachliche Diskussion“ zu ermöglichen.

Foto: David Siems 2025 (Artischock)

Foto: David Siems 2025 (Artischock)

Warum? Das ist bei keinem anderen Anliegen üblich – egal in welcher Form (Petition, Referendum oder Initiative) vorgebracht.

Die Initianten haben sich mehr Mitbestimmung gewünscht – die haben sie jetzt. Wir haben in der Folge mehrfach gesehen: Es ist möglich, 150 Unterschriften oder mehr für eine Tempo 30-Zone in einem bestimmten Quartier zu sammeln. Dann ist es auch möglich und zumutbar, 150 Unterschriften für ein Referendum gegen Tempo 30 zu sammeln, wenn man sich an einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss stört.

Sonderregeln zu etablieren für Leute, die nach Patrick Walders Geschmack „das Falsche“ wollen, entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Oder gilt die Unterschrift unter ein Referendum gegen Tempo 30 dann auch nur, wenn der Unterzeichner im betroffenen Quartier wohnt?

David Siems, Gemeinderat Grüne Dübendorf

Quelle: https://gruene-duebi.ch/2026/02/24/mitbestimmung-bei-tempo-30-sonderregeln-fuer-befuerworter-sind-unzulaessig/

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